Therapie bei neurologischen Erkrankungen wie
Hallo, ich bin Daniela Issinger und blicke als staatlich anerkannte Logopädin auf über 19 Jahre Berufserfahrung zurück. Durch verschiedene Hospitationen entdeckte ich mein Interesse für die Logopädie. Nach vielen Jahren im Angestelltenverhältnis gründete ich 2023 endlich meine eigene Praxis für Logopädie in Düsseldorf.
Ich liebe es, Menschen – egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – in ihrer sozialen Entwicklung zu unterstützen und ihre Kommunikationsfähigkeit zu verbessern. Andere auf den Weg bringen, um einen guten Einstieg in die Schullaufbahn oder den Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen, füllt mich aus und macht mir Freude.
Hallo, ich bin Danah Gabriel Cruz!
Als Logopädin freue ich mich, jetzt Teil des Teams von Logopädie Issinger zu sein. Sprache und Kommunikation sind essenziell für unser tägliches Leben – deshalb ist es mir ein Anliegen, Menschen jeden Alters auf ihrem Weg zu begleiten und individuell zu unterstützen. Mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und einer persönlichen Herangehensweise helfe ich dabei, sprachliche Fähigkeiten zu fördern und zu stärken.
Ich freue mich darauf, meine Patient:innen kennenzulernen und gemeinsam an ihren Zielen zu arbeiten!
Du bist Logopädin oder Logopäde und suchst eine Praxis, in der du mit Freude, Wertschätzung und einem großartigen Team arbeiten kannst? Bei Logopädie Issinger bieten wir dir genau das – plus flexible Arbeitszeiten und spannende Fälle! Bewirb dich jetzt und gestalte mit uns die sprachliche Zukunft unserer Patient:innen! Schreib uns direkt oder ruf an – wir freuen uns auf dich!
Unsere Praxis für Logopädie liegt zentral in Düsseldorf-Flingern und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Haltestelle Uhlandstraße mit den Linien U71, U72 sowie U83 befindet sich praktisch vor der Tür. Mit dem PKW kommend finden Sie kostenfreie Parkplätze in der näheren Umgebung sowie zwei Parkhäuser auf der Uhlandstraße. Hier parken Sie für 2 Euro die Stunde.
In unserer Logopädie-Praxis erwarten Sie großzügig und modern ausgestattete Behandlungsräume mit aktuellem Therapiematerial. So ist die Basis für eine erfolgreiche Behandlung in entspannter Atmosphäre gelegt.
Primär findet die logopädische Behandlung in unseren Praxisräumen statt. Sollten Sie aus medizinischen Gründen keine Möglichkeit haben, in die Praxis zu kommen, führen wir die Logopädie auch gerne bei Ihnen vor Ort durch.
Sie oder Ihr Kind brauchen eine logopädische Behandlung? Dann erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen Termin in unserer Praxis zu erhalten.
Für eine logopädische Behandlung ist eine Verordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schlucktherapie notwendig. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Patienten und Patientinnen.
Die Verordnung für Logopädie kann durch den Hausarzt oder durch einen Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde etc.) ausgestellt werden.
Die Logopädie wird hauptsächlich in unseren Praxisräumen durchgeführt. Sollten Patienten oder Patientinnen aus medizinischen Gründen keine Möglichkeit haben, in die Praxis zu kommen, führen wir die Logopädie im Hausbesuch durch (auch in Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.).
Je nach dem, ob Sie oder Ihr Kind gesetzlich oder privat versichert sind, variieren die Kosten der Therapie für Sie.
Die gesetzliche Versicherung übernimmt die gesamten Kosten für Logopädie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen eine Zuzahlung je Verordnung von 10,00 EUR sowie 10 % der Behandlungskosten leisten. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die entstehenden Kosten.
Mit einem Befreiungsausweis können sich gesetzlich Versicherte unter bestimmten Umständen von einer Zuzahlung befreien lassen. Die Voraussetzungen dafür muss der Versicherte bei seiner jeweiligen Krankenkasse erfragen.
Bei Privatversicherten wird der Behandlungsvertrag nicht mit der Versicherung, sondern unmittelbar mit dem Versicherten geschlossen. Anschließend erhält der Versicherte eine Rechnung, die er innerhalb von 30 Tagen begleichen muss. Je nach Krankenkasse kann sich die Erstattung der Vergütung für Logopädie bzw. Sprachtherapie unterscheiden. Dies hat aber keinen Einfluss auf die im Behandlungsvertrag festgelegten Vergütungssätze. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten und Patientinnen liegen derzeit bei dem 1,8-fachen Satz der gesetzlichen Versicherungen.